Liturgische Farbe
Rot
Besonderheiten
Fällt der 28.12. auf den „1. Sonntag nach dem Christfest“, so wird der „Tag der unschuldigen Kinder“ am Vortag oder an einem Werktag der folgenden Woche begangen.

Fällt der 28.12. auf den „1. Sonntag nach dem Christfest“, so wird der „Tag der unschuldigen Kinder“ am Vortag oder an einem Werktag der folgenden Woche begangen.